EOG HB RV 12-01-2016

Kurzbezeichnung

EntwässerungsortsG

Bezeichnung

Entwässerungsortsgesetz vom 1. März 2012

Letzte gesetzliche Änderung

01.12.2015

Erscheinungsort

GBl. Nr. 7 S. 104; GBl. Nr. 117 S. 52

Erschienen am

29.03.2012

Review-Datum

12.01.2016

Review

Betroffenheit

Indirekteinleiter in Bremen; Gewässerschutzbeauftragte

Nachricht

Das Ortsgesetz wurde geändert.

Es wurden vor allem § 8 „Einleitung nichthäuslichen Schmutzwassers – Erlaubnispflicht“ und § 12 „Grundstücksentwässerungsanlagen“ ergänzt.

Nunmehr soll die Erlaubnis nachträglich geändert werden, wenn sich die allgemeinen Grenzwerte oder die Anforderungen an die Einleitungen aus Herkunftsbereichen der Abwasserverordnung geändert haben.

Und die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird jetzt vermutet, wenn die technischen Regeln des Deutschen Instituts für Normung e.V. in ihrer jeweils geltenden Fassung eingehalten worden sind.

Handlungsempfehlung

Achten Sie auf Änderungen Ihrer Auflagen bzw. Anforderungen zur Indirekteinleitung seitens Ihrer zuständigen Behörde von – insbesondere produktionstechnischem – Abwasser, und halten Sie etwaige Verschärfungen ein.

Rechtsnorm-Links

Bezeichnung

Gesetzesportal Bremen

URL-Adresse

https://bremen.beck.de/?vpath=bibdata/ges/breog/cont/breog.htm&pos=0&hlwords=#xhlhit