EEWärmeG-DVO

 



Die EEWärmeG-DVO wurde aufgehoben.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zur Durchführung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes vom 1. Februar 2013

Link zum RechtstextEEWärmeG-DVO

Kerninhalte

Diese Durchführungsverordnung regelt für Sachsen-Anhalt abweichend von den Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) den Zeitpunkt der Vorlage des Nachweises über die Einhaltung der Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes und die Vorlage ergänzender Nachweise sowohl bei Anträgen auf Befreiung von der Nutzungspflicht als auch bei der Nutzung von solarer Strahlungsenergie.