TAnlVO LSA

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über technische Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht vom 29. Mai 2006

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Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für die Verwendung und Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen, soweit sie bauordnungsrechtlich gefordert sind oder an sie bauordnungsrechtliche Anforderungen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Betriebssicherheit oder des Brandschutzes gestellt werden.