DEKVO HE

 



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Deponieeigenkontrollverordnung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über die Eigenkontrolle von oberirdischen Deponien vom 3. März 2010

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für Messungen und Kontrollen nach § 12 Abs. 3 der DepV bei Deponien der Klassen 0 bis III nach § 2 Nr. 6 bis 9 der DepV.

Sie regelt die Pflicht der Deponiebetreiber zur Vornahme von Überwachungsmaßnahmen und Vorlage von Jahresberichten und legt den Umfang des Mess- und Kontrollprogramms (Anhang 1) fest.