TRLV Lärm - Teil 2

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Messung von Lärm vom 24. August 2017

Link zum RechtstextTRLV Lärm – Teil 2

Kerninhalte

Diese Technische Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung beschreibt das Vorgehen bei der Planung, der Beauftragung, der Durchführung und Auswertung von Lärmmessungen am Arbeitsplatz nach dem Stand der Technik und Vergleich der Messergebnisse mit den Auslösewerten.

Die Dokumentation der Lärmmessungen ist Teil der Gefährdungsbeurteilung (siehe auch TRLV Lärm – Teil 1).