Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen (Ausgabe Dezember 2010) |
Link zum Rechtstext | TRBA 220 |
Kerninhalte | Diese Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe gilt für nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen und beschreibt Schutzmaßnahmen zur Reduzierung der Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten. |
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