Skip to end of metadata
Go to start of metadata

You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

Version 1 Current »

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Schiffsausrüstungsverordnung vom 1. Oktober 2008

Link zum Rechtstext

Schiffsausrüstungsverordnung

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für Schiffsausrüstung im Sinne des § 2 Nr. 2.

Besondere Bestimmungen, die Anforderungen an Ausrüstung aufstellen, insbesondere die Schiffssicherheitsverordnung, bleiben unberührt.

Diese Verordnung gilt nicht für Schiffe der Bundeswehr und ausländische Kriegsschiffe.

  • No labels