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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen (Ausgabe Dezember 2010)

Link zum RechtstextTRBA 220

Kerninhalte

Diese Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe gilt für nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen und beschreibt Schutzmaßnahmen zur Reduzierung der Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten.

 

 

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