Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Asbest Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (Ausgabe Januar 2014) |
Link zum Rechtstext | TRGS 519 |
Kerninhalte | Diese Technische Regel für Gefahrstoffe gilt zum Schutz der Beschäftigten und anderer Personen bei Tätigkeiten mit Asbest und asbesthaltigen Gefahrstoffen bei Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) und bei der Abfallbeseitigung. Für Tätigkeiten mit asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Zubereitungen und Erzeugnissen gilt die TRGS 517. |
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