Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Hessisches Hinweisgebermeldestellengesetz vom 24. Mai 2023 |
Link zum Rechtstext | HHinMeldG |
Kerninhalte | Gemeinden und Landkreise sind verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten und zu betreiben, an die sich ihre Beschäftigten wenden können, um Verstöße nach dem Hinweisgeberschutzgesetz mitzuteilen. Die Verpflichtung gilt entsprechend für |
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