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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Hessisches Hinweisgebermeldestellengesetz vom 24. Mai 2023

Link zum Rechtstext

HHinMeldG

Kerninhalte

Gemeinden und Landkreise sind verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten und zu betreiben, an die sich ihre Beschäftigten wenden können, um Verstöße nach dem Hinweisgeberschutzgesetz mitzuteilen.

Die Verpflichtung gilt entsprechend für
-> den Landeswohlfahrtsverband Hessen,
-> den Regionalverband FrankfurtRhein-Main,
-> die kommunalen Versorgungskassen,
-> bestimmte Zweckverbände und gemeinsame kommunale Anstalten,
-> bestimmte Anstalten des öffentlichen Rechts und
-> kommunale oder kommunal kontrollierte Unternehmen.

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