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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Niedersächsisches Hinweisgebermeldestellengesetz vom 14. Dezember 2023

Link zum Rechtstext

NHinMeldG

Kerninhalte

Jede Kommune ist verpflichtet, mindestens eine interne Meldestelle einzurichten und zu betreiben.

Die Verpflichtung gilt auch für
-> kommunale Anstalten,
-> gemeinsame kommunale Anstalten und
-> Zweckverbände,
-> für den Regionalverband "Großraum Braunschweig" sowie für
-> sonstige Beschäftigungsgeber, die im Eigentum oder unter der Kontrolle von Kommunen stehen.

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