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Kurzbezeichnung

Abfallwirtschafts- und Abfallwirtschaftsgebührensatzung Leipzig

Bezeichnung

Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig und Abfallwirtschaftsgebührensatzung der Stadt Leipzig, beide vom 16. Dezember 2022

Rechtsebene

Leipzig

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Abfallwirtschaftssatzung bestimmt, dass die Stadt Leipzig alle angefallenen überlassungspflichtigen Abfälle aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger entsorgt und die Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt unter anderem sowohl Anschluss- und Benutzungsrecht als auch Anschluss- und Benutzungszwang.

Die Abfallwirtschaftsgebührensatzung berechtigt die Stadt Leipzig, Gebühren für die Inanspruchnahme der kommunalen Abfallentsorgung zu erheben. Sie legt insbesondere Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze fest.

Links zur RechtsänderungReview vom 01. März 2022 - 5. Änderungssatzung zur Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig
Review vom 01. März 2022 - Änderung der Abfallwirtschaftsgebührensatzung der Stadt Leipzig

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abfallwirtschaftssatzung

URL-Adresse

https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/aemter-und-behoerdengaenge/satzungen/details/satzung/3-11-1

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abfallwirtschaftsgebührensatzung

URL-Adresse

https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/aemter-und-behoerdengaenge/satzungen/details/satzung/3-11-2
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