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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Link zum Rechtstext | DGUV Vorschrift 70 |
Zusatzinformationen | Checkliste - wiederkehrende Prüfung von Fahrzeugen gem. DGUV Vorschrift 70 |
Durchführungsanweisungen | DGUV Vorschrift 70 DA |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschrift gilt für Fahrzeuge.
Sie gilt nicht für - maschinell angetriebene Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h und deren Anhängefahrzeuge,
- Bagger, Lader, Planiergeräte, Schürfgeräte und Spezialmaschinen des Erdbaues (Erdbaumaschinen),
- Straßenwalzen und Bodenverdichter,
- Flurförderzeuge und deren Anhänger,
- Bodengeräte der Luftfahrt,
- land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge,
- Pistenraupen,
- Fahrzeuge, die ihrer Bauart nach dazu bestimmt sind, im Schaustellergewerbe
-> dem Publikum zum Selbstfahren zur Verfügung gestellt zu werden, -> für Vorführungen verwendet zu werden, - Versuchsfahrzeuge und deren Erprobung,
- Fahrzeuge, bevor sie erstmals in Verkehr gebracht werden,
- Fahrzeuge, die zur Verwendung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestimmt sind,
- dienstlich oder geschäftlich genutzte Privatfahrzeuge,
- Krankenfahrstühle.
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Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. September 2023 Review vom 07. März 2023 Review vom 01. August 2020 |