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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Prüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen – Prüfung von Aufzugsanlagen vom 14. März 2019

Link zum RechtstextTRBS 1201 Teil 4

Kerninhalte

Dieser Teil der TRBS 1201 konkretisiert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV 2015) hinsichtlich der Prüfart, des Prüfumfangs und der Prüftiefe für Prüfungen an Aufzugsanlagen nach Anhang 2 Abschnitt 2 und nach §§ 15, 16 und 19 BetrSichV.

Er gilt ergänzend zu den Anforderungen der TRBS 1201 „Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. August 2022



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