Kurzbezeichnung | Entwässerungssatzung, Beitragssatzung und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung |
Bezeichnung | Entwässerungssatzung vom 5. April 2017 und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung sowie Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein, beide vom 17. Dezember 2014 |
Rechtsebene | Emmerich am Rhein |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Entwässerungssatzung bestimmt, dass die Abwasserbeseitigungspflicht der Emmerich am Rhein unter anderem das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln des im Stadtgebiet anfallenden Abwassers sowie das Entwässern und Entsorgen des Klärschlamms umfasst. Die Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung umfasst, dass die Stadt für die Inanspruchnahme der Abwasseranlagen zur Deckung der Kosten im Sinne Benutzungsgebühren (Abwassergebühren) erheben kann. Die Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung umfasst, dass zum Ersatz des durchschnittlichen Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung der öffentlichen Abwasseranlage die Stadt einen Kanalanschlussbeitrag erheben kann. |
Links zur Rechtsänderung | |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Entässerungssatzung |
URL-Adresse | https://www.emmerich.de/de/ortsrecht/66-1-entwaesserungssatzung/ |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Gebührensatzung |
URL-Adresse | https://www.emmerich.de/de/ortsrecht/66-3-gebuehrensatzung-zur-entwaesserungssatzung/ |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Beitragssatzung |
URL-Adresse | https://www.emmerich.de/de/ortsrecht/66-2-beitragssatzung-zur-entwaesserungssatzung/ |
General
Content
Integrations