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Bezeichnung

Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung in Stuttgart vom 21. Dezember 1989

Rechtsebene

Stuttgart

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass für die öffentlichen Gehwege sowie Wege und Flächen, soweit sie im Verzeichnis der Straßen, bei denen die Gehwegreinigung von der Stadt vorgenommen wird, genannt sind, die Landeshauptstadt Stuttgart die ihr obliegende öffentlich-rechtliche Verpflichtung zum Reinigen selbst (öffentliche Gehwegreinigung) erfüllt.
Die öffentliche Gehwegreinigung wird als öffentliche Einrichtung betrieben.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Öffentliche Gehwegreinigungssatzung

URL-Adresse

https://www.stuttgart.de/img/mdb/item/186133/140514.pdf

Rechtsnorm-Links
BezeichnungVerzeichnis der Straßen, bei denen die Gehwegreinigung von der Stadt vorgenommen wird (Gültig ab 1. Januar 2019)
URL-Adressehttps://www.stuttgart.de/img/mdb/item/186134/140515.pdf
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