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Bezeichnung

Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen vom 4. Dezember 1997

Rechtsebene

Stuttgart

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Stuttgart als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet als öffentliche Einrichtung betreibt. Diese öffentliche Einrichtung bildet eine rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Einheit.

Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht sowie Anschluss- und Benutzungszwang.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Abfallwirtschaftssatzung

URL-Adresse

https://www.stuttgart.de/img/mdb/item/186123/151437.pdf

Rechtsnorm-Links
BezeichnungVerzeichnis der Abfälle
URL-Adressehttps://www.stuttgart.de/img/mdb/item/186124/133583.pdf
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