Kurzbezeichnung | Abfallgebührensatzung Stadt Delbrück |
Bezeichnung | Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Delbrück vom 14. Dezember 1995 |
Rechtsebene | Delbrück |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Zur Deckung der Kosten für die Abfallentsorgung erhebt die Stadt Delbrück Benutzungsgebühren nach dem Kommunalabgabengesetz. Gebührenschuldner sind die zur Benutzung verpflichteten Grundstückseigentümer, die ihnen gleichgestellten Erbbauberechtigten, Wohnungseigentümer, Wohnungsberechtigte im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes, Nießbraucher sowie auch alle sonstigen zum Besitz eines Grundstücks dinglich Berechtigten. Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner. |
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Bezeichnung | Stadt Delbrück |
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