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Die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) regelt die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter von und nach Mitgliedstaaten der Europäischen Union

  • auf der Straße mit Fahrzeugen (Straßenverkehr),
  • auf der Schiene mit Eisenbahnen (Eisenbahnverkehr) und
  • auf allen schiffbaren Binnengewässern (Binnenschifffahrt.

Mit der 7. Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen wurden auf der Grundlage der Richtlinie 2008/68/EG die zum 1. Januar 2015 völkerrechtlich in Kraft getretenen Änderungen des ADR/RID/ADN (24. ADR-, 19. RID- und 5. ADN-Änderungsverordnung) in innerstaatliches Recht übernommen (§ 1 Absatz 3 GGVSEB).

Zu den wesentlichen Änderungen den Straßenverkehr lesen Sie hier weiter.

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