Die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt(GGVSEB) regelt die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter von und nach Mitgliedstaaten der Europäischen Union
auf der Straße mit Fahrzeugen (Straßenverkehr),
auf der Schiene mit Eisenbahnen (Eisenbahnverkehr) und
auf allen schiffbaren Binnengewässern (Binnenschifffahrt.
Mit der 7. Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen wurden auf der Grundlage der Richtlinie 2008/68/EG die zum 1. Januar 2015 völkerrechtlich in Kraft getretenen Änderungen des ADR/RID/ADN (24. ADR-, 19. RID- und 5. ADN-Änderungsverordnung) in innerstaatliches Recht übernommen (§ 1 Absatz 3 GGVSEB).
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