Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen |
Kerninhalte | Zweck dieses Gesetzes ist es, den rechtlichen Rahmen für den freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen sowie für die Verbreitung dieser Umweltinformationen zu schaffen. |