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/wiki/spaces/KUN/overview   6 Bundesländer   


 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Landesplanungsgesetz

Link zum RechtstextLPlG - Rheinland-Pfalz

Kerninhalte

Die Raumordnung soll das Land und seine Teilräume so entwickeln, dass
1. die freie Entfaltung der Persönlichkeit in der Gemeinschaft gewährleistet ist,
2. sie den Schutz, die Pflege und die Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen sichert,
3. sie die Standortvoraussetzungen für die wirtschaftliche Entwicklung sichert und verbessert,
4. sie die Gestaltungsmöglichkeiten der Raumnutzung langfristig offen hält,
5. gleichwertige Lebensbedingungen für die Menschen gesichert oder hergestellt werden,
6. sie zur Verwirklichung des Prinzips der Geschlechtergerechtigkeit beiträgt,
7. sie den besonderen Möglichkeiten und Bedürfnissen alter oder behinderter Menschen Rechnung trägt und
8. sie dem besonderen Anspruch junger Menschen auf Entwicklung und Entfaltung gerecht wird.

 

 

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