Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) aus dem Jahre 2001 trat bereits am 01.01.2003 in Kraft trat. Mit ihr war die stufenweise Herabsetzung des Bleigrenzwertes im Trinkwasser bis zum 1. Dezember 2013 festgesetzt. Die Übergangsfrist für den Austausch bleihaltiger Rohre ist somit bereits beendet.
Doch was macht Blei eigentlich in unserem Körper? Blei ist ein Schwermetall, das sich im menschlichen Körper anreichert. Es zählt zur Kategorie der Nerven- und Blutgifte und ist bereits in geringer Dosis für den Menschen sehr giftig. Vor allem Risikogruppen wie Kinder und Schwangere sollen deshalb vor einer erhöhten Bleibelastung geschützt werden.
Bleileitungen galten lange Zeit als besonders haltbar und wurden deshalb in Nord- und Ostdeutschland sogar bis in die 1970er-Jahre hinein verlegt. Eine dichte Deckschicht aus schwer löslichen Bleicarbonaten schützte gut vor Korrosion. Blei löst sich jedoch in Form von Carbonat- und Hydroxokomplexen im Trinkwasser. Verstärkt wird dieser Effekt noch, wenn das Wasser über Nacht in den Leitungen steht.
Seit dem 1. Dezember 2013 liegt der Grenzwert für Blei im Trinkwasser nun bei 10 µg/l. Dieser Grenzwert wurde über 15 Jahre schrittweise von ursprünglich 45 µg/l abgesenkt.
Verantwortlich für den einwandfreien Zustand des Wassers und somit auch für den Austausch der Hausanschlussleitungen sind in der Regel die Wasserversorger und für die Trinkwasser-Installation der Hauseigentümer.
Sind diese ihren Pflichten noch nicht nachgekommen und es sollten als Hausanschlussleitungen oder im Gebäude noch Bleirohre vorhanden sein, müssen die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher hierüber schriftlich oder per Aushang informiert werden. Dies gilt auch wenn der Blei-Grenzwert nicht überschritten wird!
Doch auch andere gängige Installationswerkstoffe wie beispielsweise verzinkter Stahl oder Kupferlegierungen können unser Trinkwasser mit Blei belasten. Das Umweltbundesamt (UBA)hat deshalb in einer Empfehlung eine Liste mit trinkwasserhygienisch geeigneten Werkstoffe veröffentlicht. Für die darin genannten Werkstoffe wurde ausdrücklich nachgewiesen, dass sie nicht zu einer Überschreitung des Blei-Grenzwertes von 0,010 mg führen.
Als Handlungsempfehlung gilt: Verwenden Sie bei Installationsmaßnahmen oder neuen Trinkwasserinstallationen nur metallische Werkstoffe, die ausdrücklich in der Empfehlung des UBA aufgeführten sind und achten sie darauf, dass das Wasser zum Trinken oder zur Zubereitung von Speisen nicht zu lange (über vier Stunden) in den Leitungen gestanden hat.