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Link zum Rechtstext

Abfallausschlussverordnung HH

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung über den Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

Kerninhalte

Diese Verordnung listet Abfälle auf, die von der Entsorgung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ausgeschlossen sind (gasförmige Abfälle und staubförmige, flüssige, schlammige oder pastöse Abfälle, die nicht in staub- oder wasserdichten Behältnissen bereitgestellt werden, sowie Abfälle der Ausschlussliste Anlage 1).

 

 

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