Skip to end of metadata
Go to start of metadata
You are viewing an old version of this page. View the current version.
Compare with Current
View Page History
« Previous
Version 2
Next »
Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Hessisches Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz |
Kerninhalte | Dieses Gesetz dient der Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes vom 25. Januar 2004. Es bestimmt die Landkreise und kreisfreien Städte als Beseitigungspflichtige, die ihre Aufgaben in Selbstverwaltung wahrnehmen, und legt sowohl die Einzugsbereiche als auch die Erhebung von Gebühren und Entgelten für die Beseitigung von den Besitzern tierischer Nebenprodukte fest. |