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Link zum Rechtstext

Hessisches Ausführungsgesetz zum TierNebG

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Hessisches Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz

Kerninhalte

Dieses Gesetz dient der Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes vom 25. Januar 2004.

Es bestimmt die Landkreise und kreisfreien Städte als Beseitigungspflichtige, die ihre Aufgaben in Selbstverwaltung wahrnehmen, und legt sowohl die Einzugsbereiche als auch die Erhebung von Gebühren und Entgelten für die Beseitigung von den Besitzern tierischer Nebenprodukte fest.

 

 

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