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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium - Vermeiden von Staubbränden und Staubexplosionen (Ausgabe Februar 2008)

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung auf das Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium mit Bearbeitungsmaschinen und zugehörigen Einrichtungen.

Sie behandelt ausschließlich die damit verbundenen Brand- und Explosionsgefährdungen.

URL-Adresse

http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgr109.pdf

URL-Adresse

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/arbeitss/uvv/bgr/109_ges.htm


 

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