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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über den Einwegkunststofffonds vom 11. Mai 2023

Link zum Rechtstext

Einwegkunststofffondsgesetz

Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt die Produktverantwortung im Sinne von § 23 Absatz 1 bis 3 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes von Herstellern von Einwegkunststoffprodukten.
Sein Ziel ist, die Auswirkungen der Einwegkunststoffprodukte auf die Umwelt, insbesondere die Meeresumwelt, und die menschliche Gesundheit zu vermeiden und zu vermindern sowie innovative und nachhaltige Geschäftsmodelle, Produkte und Werkstoffe zu fördern. Um diese abfallwirtschaftlichen Ziele zu erreichen, soll das Gesetz auch das Marktverhalten der Verpflichteten regeln.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. Januar 2023

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