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Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz (Ausgabe Juli 2001) |
Kerninhalte |
Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung für die Auswahl und die Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz.
Sie findet keine Anwendung für die Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz beim Betrieb von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr, soweit sie verkehrsrechtlichen Vorschriften unterliegen, und für die Benutzung von Sehhilfen an Bildschirmarbeitsplätzen. |
URL-Adresse |
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/arbeitss/uvv/bgr/192_ges.htm |
URL-Adresse |
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgr192.pdf |