Link zum Rechtstext | Gefahrgutbeauftragtenverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen vom 25. Februar 2011 |
Kerninhalte | Die nachfolgenden Vorschriften gelten für jedes Unternehmen, dessen Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene, auf schiffbaren Binnengewässern und mit Seeschiffen umfasst. |
Tags | GbVO; GefahrgutBeauftragtenV; GGBV; GGBVO; GefGutBeaufV; GefGutBeaufVO; GefahrGBeauftragtenV; GefahrGBeauftragtenVO; GefahrGutbeauftrV; GefahrGutbeauftrVO |