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Norm aufgehoben/nicht mehr gültig! Ersetzt durch TRGS 910 

Bezeichnung

Risikowerte und Exposition-Risiko-Beziehungen für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen (Ausgabe Juni 2008)

Link zum RechtstextBekGS 910

Kerninhalte

Diese Bakanntmachung stellt einen Leitfaden zur Einführung eines Risikoakzeptanz-Konzeptes ins Gefahrstoffrecht dar. 

Sie ist bereits in der TRGS 400 als Erkenntnisquelle für die Gefährdungsbeurteilungen verankert. Eine weitere Integration des Risikoakzeptanz-Konzeptes ins Gefahrstoffrecht erfolgt voraussichtlich zum Juni 2015 mit der Änderung der Gefahrstoffverordnung.

Wesentlicher Inhalt des Konzeptes ist die Ermittlung von Expositions-Risiko-Beziehungen, wobei zwischen Akzeptanzrisiko (keine weiteren Maßnahmen erforderlich) und Toleranzrisiko (Erstellung eines Maßnahmenplans zur Senkung der Exposition erforderlich) unterschieden wird.

Derzeit sind für folgende Stoffe Expositions-Risiko-Beziehungen abgeleitet: 

  • Acrylamid, 
  • Acrylnitril,
  • Arsenverbindungen, die als C1A, C1B eingestuft sind,
  • Asbest, 
  • 1,3-Butadien, 
  • Trichlorethen, 
  • Aluminiumsilikat-Fasern, 
  • 4,4'-Methylendianilin, 
  • Ethylenoxid,
  • Benzol,
  • Epichlorhydrin
    und 
  • Benzo(a)pyren in bestimmten PAK-Gemischen

 

 

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