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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Link zum Rechtstext | TRGS 001 |
Kerninhalte | Die TRGS 001 beschreibt allgemein den Aufbau des Technischen Regelwerkes, der sich wie folgt gliedert: - TRGS 001 - 099 Allgemeines, Aufbau und Beachtung
- TRGS 100 - 199 Begriffsbestimmungen
- TRGS 200 - 299 Inverkehrbringen von Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen
- TRGS 300 - 399 Arbeitsmedizinische Vorsorge
- TRGS 400 - 499 Gefährdungsbeurteilung
- TRGS 500 - 599 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
- TRGS 600 - 699 Ersatzstoffe und Ersatzverfahren
- TRGS 700 - 899 Brand- und Explosionsschutz
- TRGS 900 - 999 Grenzwerte, Einstufungen, Begründungen und weitere Beschlüsse des AGS.
Die Technische Regel gibt ferner den Ort der Veröffentlichung (siehe Quellen) von Technischen Regeln an und führt grundsätzlich zu beachtende Punkte zur Einhaltung des Regelwerks auf.
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