Link zum Rechtstext |
Umweltinformationskostenverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Kostenverordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Landes-Umweltinformationsgesetzes |
Kerninhalte |
Für die Übermittlung von Informationen aufgrund des Landes-Umweltinformationsgesetzes werden Kosten erhoben. Die gebührenpflichtigen Tatbestände, die Höhe der Gebühren sowie die Auslagen ergeben sich aus dem anliegenden Kostenverzeichnis, das Bestandteil dieser Verordnung ist. |
URL-Adresse |
http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-UIKostVMV2006rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr |
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