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DGUV Regel 101-002

Link zum Rechtstext

BGR 113 (alt)

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Sicherheit von Treppen bei Bauarbeiten (Ausgabe Januar 1996)

Kerninhalte

Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung auf vorübergehend errichtete Treppen, die zum Erreichen von Arbeitsplätzen bei Bauarbeiten genutzt werden. Sie findet keine Anwendung auf Treppen in fahrbaren Arbeitsbühnen.

Bezeichnung

DGUV

URL-Adresse

http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgr113.pdf

Bezeichnung

Umwelt-Online

URL-Adresse

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/arbeitss/uvv/bgr/113_ges.htm

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