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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Arbeitsschutz beim Auftreten einer nicht ausreichend impfpräventablen humanen Influenza (Ausgabe Juni 2012) |
Kerninhalte | Ziel dieses Beschlusses des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) ist es, die erforderlichen Präventionsmaßnahmen beim Auftreten einer nicht oder nicht ausreichend impfpräventablen humanen Influenza festzulegen. Er ergänzt die Maßnahmen, die im Rahmen regelmäßig im Winterhalbjahr auftretender saisonaler Influenzaerkrankungen nach TRBA 250 zu treffen sind. Er behandelt nicht den Bevölkerungsschutz, z.B. im Falle einer Pandemie. Hierfür sind die Empfehlungen des Robert Koch-Institutes und der Länder maßgeblich. Er gilt für Beschäftigte im Gesundheitswesen, die Personen untersuchen, behandeln, pflegen oder in sonstiger Weise versorgen, die an einer nicht oder nicht ausreichend impfpräventablen Influenza erkrankt sind oder als krankheitsverdächtig gelten. Er gilt auch für entsprechende Tätigkeiten an Personen, die durch Influenzaviren mit pandemischem Potenzial infiziert sind oder als krankheitsverdächtig gelten (Pandemiephase 3 bis 5). |