Link zum Rechtstext | Gewinnungsabfallverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt sowohl für die Errichtung, den Betrieb, die Stilllegung und die Nachsorge einer Beseitigungsanlage für Gewinnungsabfälle in Betrieben, die nicht der Bergaufsicht unterstehen, als auch für die Lagerung und Ablagerung von Gewinnungsabfällen zu Beseitigungszwecken als auch für die Verwertung von Gewinnungsabfällen zu Bau- und Sanierungszwecken im Abgrabungsbetrieb. |