Mit Inkrafttreten des neuen Baden-Württembergischen Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG) am 1. Januar 2015 außer Kraft getreten.
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Landesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG) |
Link zum Rechtstext | LUVPG |
Kerninhalte | Dieses Gesetz gilt für die in der Anlage 1 aufgeführten Vorhaben. Es gilt ferner für Pläne und Programme einschließlich deren Änderung,
Enthalten sind u.a.:
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