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Aufgehoben ab 24. Oktober 2015 durch das Gesetz zur Neuordnung des Rechts über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten!

Link zum Rechtstext

Elektrogesetzordnungswidrigkeitenzuständigkeitsverordnung

 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung zur Bestimmung der für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 23 Abs. 1 Nr. 2, 4, 8 und 9 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zuständigen Verwaltungsbehörde vom 10. Juli 2006

 

Kerninhalte

In dieser Verordnung ist festgelegt, dass das Umweltbundesamt für die die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 23 Abs. 1 Nrn. 2, 4, 8 und 9 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, die in der Regel die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten betreffen, zuständig ist.

 

 

 

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