Link zum Rechtstext | Problemabfallverordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung definiert den Begriff Problemabfälle (Anlage), verpflichtet die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) zur Organisation der Sammlung von Problemabfällen und regelt die Entsorgung von Problemabfällen aus Haushaltungen, Handel, Handwerk und Gewerbe. |