Skip to end of metadata
Go to start of metadata

You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

Version 1 Current »

Bezeichnung

Europäisches Übereinkommen vom 26. Mai 2000 über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen in der Fassung der 6. ADN-Änderungsverordnung vom 25. November 2016

Erscheinungsort

BGBl. II Nr. 33 S. 1298

Erschienen am

25.11.2016

Rechtsnorm-Review

 

Review-Datum

09.06.2017

Bemerkung

BetroffenheitUnternehmen, die gefährliche Güter mit Binnenschiffen befördern; Gefahrgutbeauftragter NachrichtDie multilaterale Vereinbarung ADN/M 020 nach Abschnitt 1.5.1 der Anlage zum ADN über die Verwendung von Liquefied Natural Gas (LNG) als Brennstoff wurde von Deutschland gegengezeichnet und ist im Rahmen des ADN in Kraft. Abweichend von Absatz 7.1.3.31, 7.2.3.31.1, 9.1.0.31.1, 9.3.1.31.1, 9.3.2.31.1 und 9.3.3.31.1 dürfen Binnenschiffe, die gefährliche Güter befördern, LNG als Brennstoff für ihre Antriebs- und Hilfssysteme verwenden, sofern diese Systeme Kapitel 30 und Anhang 8 Abschnitt 1 des europäischen Standards über technische Vorschriften für Binnenschiffe (ES-TRIN) in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Die Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2018.Sie liegt derzeit noch nur in englischer Sprache vor. eco Compliance wird berichten, sobald die Bekanntmachung der deutschen Fassung im Verkehrsblatt erfolgt ist. HandlungsempfehlungNutzen Sie ggf. die neue Ausnahme, und halten Sie ihre Bedingungen ein.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

REVIEW 09.06.2017 (in englischer Sprache)

URL-Adresse

http://www.unece.org/fileadmin/DAM/trans/doc/2017/dgwp15ac2/Multilateral_Agreements/MA_020_-LNGEN.pdf

 

 

Gesetzl. Kurzzeichen

  • No labels