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DGUV Regel 103-005 |
Link zum Rechtstext |
BGR 140 (alt) |
Bezeichnung |
Einsatz von Steigbolzen und Steigbolzengängen (Ausgabe Januar 2002) |
Kerninhalte |
Diese berufsgenossenschaftliche Regel findet Anwendung auf Steigbolzen und Steigbolzengänge an > Gittermasten, -> Betonmasten, -> Stahlvollwandmasten, -> Stahlrohrmasten, -> Portalmasten und Portalen. Sie findet keine Anwendung auf -> Antennentragwerke aus Stahl, -> bauliche Anlagen, die unter den Anwendungsbereich der BG-Regeln „Turm und Schornsteinbau" fallen, -> Steigeisen und Steigeisengänge. Sie zeigt beispielhafte Lösungen zur Ausführung und zum Einbau von Steigbolzen an Freileitungsmasten auf und gibt Erläuterungen zu den Anforderungen an Verkehrswege auf Freileitungen. |
Bezeichnung |
DGUV |
URL-Adresse |
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgr140.pdf |
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