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WeinG |
Link zum Rechtstext |
Weingesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext |
Weingesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2011 |
Kerninhalte |
Dieses Gesetz regelt den Anbau, das Verarbeiten, das Inverkehrbringen und die Absatzförderung von Wein und sonstigen Erzeugnissen des Weinbaus. Es gilt grundsätzlich nicht für das Verarbeiten und das Inverkehrbringen von -> Weintrauben, die nicht zur Herstellung von Erzeugnissen bestimmt sind, -> Traubensaft, -> konzentriertem Traubensaft und -> Weinessig. |
Bezeichnung |
buzer.de |
URL-Adresse |
http://www.buzer.de/gesetz/2656/index.htm |
Bezeichnung |
Umwelt-Online |
URL-Adresse |
https://www.umwelt-online.de/regelwerk/lebensmt/lebensmb.ges/weing_ges.htm |
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