Laserschutzbeauftragter
Rechtliche Grundlagen
§ 5 OStrV § (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung)
- TROS
DGUV-I 203-036
Bestellung
Nach § 5 OStrV hat der Auftraggeber vor der Aufnahme des Betriebs von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 einen sachkundigen Laserschutzbeauftragten (LSB) schriftlich zu bestellen. Mit der Bestellung überträgt der Arbeitgeber ihm seine konkreten Aufgaben, Befugnisse und Pflichten.
Aufgaben
Die Anforderungen und Aufgaben des LSB sind in den Technischen Regeln für Strahlenschutz (TROS) geregelt. Der Laserschutzbeauftragte berät und unterstützt den Unternehmer bei der Durchführung der notwendigen Schutzmaßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und bei der Unterweisung der Beschäftigten. Der LSB hat den sicheren Betrieb der oben genannten Laser-Einrichtungen zu gewährleisten. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben arbeitet der Laserschutzbeauftragte eng mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt zusammen.
Zum Laserschutzbeauftragten kann bestellt werden, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung oder Erfahrung ausreichende Kenntnisse über die zum Einsatz kommenden Laser erworben hat und so eingehend über die Wirkung der Laserstrahlung, über die Schutzmaßnahmen und Schutzvorschriften unterrichtet ist, und die notwendigen Schutzvorkehrungen beurteilen und auf ihre Wirksamkeit prüfen kann.
Für die Durchführung von Messungen und Berechnungen von Expositionen gegenüber Laserstrahlung im Bezug auf die Gefährdungsbeurteilung sind Fachkundige zu bestellen. Es ist möglich, dass die Funktionen des Fachkundigen und des LSB in einer Person vereint sind.
Fortbildung
Die Sachkunde ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang nachzuweisen. Die Anforderungen an die Kurse und Prüfungen legt die zuständige Stelle fest. Die Prüfungsunterlagen müssen vom Kursveranstalter mindestens fünf Jahre zur Einsicht aufbewahrt werden. Aufgrund der unterschiedlichen Arten der Anwendung von Laser-Einrichtungen im Betriebsalltag werden zwei Arten von Kursen vorgesehen, über deren erfolgreiche Absolvierung eine Qualifizierung zum LSB erfolgen kann. Der allgemeine Kurs berechtigt die erfolgreichen Absolventen zur umfassenden anwendungsübergreifenden Wahrnehmung der Funktion des LSB. Vorgesehen sind diese Kurse für größere Firmen und Institutionen mit unterschiedlichen Laseranwendungen und einem umfangreicheren Sicherheitsmanagement. Darüber hinaus werden anwendungsbezogene Kurse angeboten. Diese Kurse sind zeitlich weniger umfangreich und berechtigen die Absolventen zur Wahrnehmung der Funktion des LSB bei speziellen Anwendungen von Laser-Einrichtungen. Denkbar ist dieses Angebot in den Anwendungsfeldern Medizin, Kosmetik, Vermessung, Showlaser sowie bei technischen Anwendungen. Der geringere zeitliche Aufwand ergibt sich aufgrund der Anpassung der Lehrgangsinhalte auf den jeweiligen Anwendungsbereich. Am Ende des Kurses ist eine Prüfung in Form eines Multiple-Choice-Tests abzulegen. Der Teilnehmer, der mit Erfolg an diesem Kurs teilgenommen hat, hat die Fachkenntnisse als LSB gemäß OStrV. Auf der Urkunde ist ggf. zu vermerken, wenn ein gerätespezifischer Kurs durchgeführt wurde und für welche Anwendungen bzw. Laser-Einrichtungen die besonderen Kenntnisse erworben wurden.