Kurzbezeichnung |
Abfallentsorgungs- und Abfallentsorgungsgebührensatzung |
Bezeichnung |
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Blomberg vom 22. Januar 2014 und Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Blomberg vom 22. Dezember 2000 |
Rechtsebene |
Blomberg |
Art der Norm |
Satzung |
Kerninhalte |
Die Satzung über die Abfallentsorgung bestimmt, dass der Abfallwirtschaftsverband Lippe und die Stadt Blomberg die Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung gemeinsam betreiben. Sie regelt unter anderem das Anschluss- und Benutzungsrecht sowie den Anschluss- und Benutzungszwang. Die Gebührensatzung über die Abfallentsorgung berechtigt die Stadt Blomberg, für die Benutzung der Abfallentsorgung (Einsammeln, Befördern, Behandeln, Lagern und Ablagern der Abfälle) von den Anschlussnehmern öffentlich-rechtliche Gebühren zu erheben. Sie legt insbesondere die Gebührenbemessung und die Gebührenpflichtigen fest. |
Rechtsnorm-Links |
|
Bezeichnung |
Abfallentsorgungssatzung |
URL-Adresse |
http://www.blomberg-lippe.net/fileadmin/pdf/ortsrecht/Kaemmerei-und-Finanzen/1-Abfallentsorgung.pdf |
Rechtsnorm-Links |
|
Bezeichnung |
Abfallentsorgungsgebührensatzung |
URL-Adresse |
http://www.blomberg-lippe.net/fileadmin/pdf/ortsrecht/Kaemmerei-und-Finanzen/3-Gebuehrensatzung_Abfallentsorgung.pdf |
Rechtsnorm-Links |
|
Bezeichnung |
6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallentsorgung |
URL-Adresse |
http://www.blomberg-lippe.net/fileadmin/pdf/ortsrecht/Kaemmerei-und-Finanzen/Abfallgebuehrensatzung_fuer_2016.pdf |
|
|
Gesetzl. Kurzzeichen |
General
Content
Integrations