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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Einsatz von Seitenschutz und Seitenschutzsystemen sowie Randsicherungen als Schutzvorrichtungen bei Bauarbeiten (Ausgabe September 2018) |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese berufsgenossenschaftliche Information findet Anwendung auf den Einsatz von Seitenschutz und Seitenschutzsystemen sowie Randsicherungen als kollektive Schutzvorrichtungen und als Sicherung zum Auffangen abrutschender Personen auf geneigten Flächen bei Bauarbeiten. Sie gilt für Einsätze, bei denen die Absturzkante nicht mehr als 40 Meter über dem Gelände liegt. Sie findet keine Anwendung auf Seitenschutz in Arbeits- und Schutzgerüsten und Schutzwände in Dachfanggerüsten sowie auf Einrichtungen zum Schutz gegen herabfallende Gegenstände. |