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Gesetzl. Kurzzeichen

DGUV Grundsatz 309-012

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Prüfgrundsatz für die staubtechnische Prüfung von Luftreinigern (Ausgabe Januar 2017)

Kerninhalte

Dieser berufsgenossenschaftliche Prüfgrundsatz beschreibt sicherheitstechnische Mindestanforderungen für Luftreiniger für den Einsatz zur Staubabscheidung bei instationären Arbeitsplätzen, besonders auf Baustellen. Er bildet die Prüfgrundlage für staubtechnische Prüfungen. Eine Verwendung der Geräte zur Abscheidung von quarzhaltigen mineralischen Stäuben, Holzstaub, bleihaltigen Stäuben oder künstlichen Mineralfasern wie „alte Mineralwolle" und Hochtemperaturfasern ist zulässig.

Bezeichnung

DGUV

URL-Adresse

http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/309-012.pdf

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