Kurzbezeichnung |
Abwassersatzung (einschließlich Abwasserbeitrag und -gebühren) |
Bezeichnung |
Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 3. Juli 1989 |
Rechtsebene |
Tuttlingen |
Art der Norm |
Satzung |
Kerninhalte |
Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Tuttlingen die Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers als eine öffentliche Einrichtung unter dem Namen „Eigenbetrieb Stadtentwässerung Tuttlingen" betreibt. Voraussetzung für die Beseitigung ist, dass das Abwasser über eine Grundstücksentwässerungsanlage in die öffentliche Abwasseranlage gelangt oder zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage gebracht (angeliefert) wird. Sie regelt neben Anschluss und Benutzung Grundstücksanschlüsse und Grundstücksentwässerungsanlagen sowie den Abwasserbeitrag und die Abwassergebühren. |
Rechtsnorm-Links |
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Bezeichnung |
Stadt Tuttlingen |
URL-Adresse |
https://www.tuttlingen.de/ceasy/modules/ebs/main.php?view=publish&item=statute&id=32 |
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Gesetzl. Kurzzeichen |
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