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Link zum Rechtstext

Allgemeinverfügung Pr.3230-32xua/002-0001 Nummer 1

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Mitteilung von Informationen über gefährliche Ereignisse an das Eisenbahn-Bundesamt vom 28. Dezember 2017

Kerninhalte

Diese Allgemeinverfügung bestimmt, dass Eisenbahnverkehrsunternehmen des Bundes sowie Nichtbundeseigene Eisenbahnverkehrsunternehmen und Fahrzeughalter nach § 31 AEG, die einer Sicherheitsbescheinigung bedürfen, dem Eisenbahn-Bundesamt gefährliche Ereignisse quartalsweise nach Maßgabe der Anlage 1 zu melden haben.

Anlage 2 enthält elektronische Formulare zur Mitteilung von Informationen über gefährliche Ereignisse an das Eisenbahn-Bundesamt, und zwar:

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