Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Ziel dieser Verwaltungsvorschrift ist, die am EG-Öko-Audit-System teilnehmenden Unternehmen von betriebsaufwendigen Anforderungen durch Vollzugserleichterungen im Bereich der behördlichen Kontrolle auf der Grundlage des geltenden Rechts zu befreien. |
|