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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung zu Regionalen Flächennutzungsplänen nach § 50 Abs. 1 Nr. 2 Landesplanungsgesetz |
Link zum Rechtstext | Verordnung zu Regionalen Flächennutzungspläne |
Kerninhalte | Der Zusammenschluss der Gemeinden ist durch die Landesplanungsbehörde im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt zu machen. |