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Link zum Rechtstext | Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über den Abfallwirtschaftsplan Bayern vom 5. Dezember 2006 |
Kerninhalte | Diese Verordnung schreibt den Abfallwirtschaftsplan Bayern bis 2016 fort und erklärt seine Festlegungen über die grundsätzlichen Verbote für entsorgungspflichtige Körperschaften, Abfälle zur Beseitigung in andere Länder Deutschlands oder in andere Staaten außerhalb Deutschlands zu verbringen, über die Zuständigkeit des Trägers der Sonderabfallbeseitigung für gesondert zu entsorgende Abfälle zur Beseitigung und über die Überlassungspflicht von gesondert zu entsorgenden Abfällen an den Träger der Sonderabfallbeseitigung oder bei Körperteilen, Organabfällen sowie infektiösen Abfällen auch an die AVA Abfallverwertung Augsburg GmbH (Krankenhausabfallverbrennungsanlage) für verbindlich. |