Link zum Rechtstext | Feuerungsverordnung |
Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt das Aufstellen und Betreiben von Feuerungsanlagen.Sie gilt für Feuerstätten, Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke nur, soweit diese Anlagen der Beheizung von Räumen oder der Warmwasserversorgung dienen oder Gas-Haushalts-Kochgeräte sind.Sie gilt nicht für Brennstoffzellen und ihre Anlagen zur Abführung der Prozessgase. |